Über manche Dinge spricht man nicht. Sich selbst googlen, eitle Selfies machen, Fastfood in sich hineinstopfen oder auf der Straße wegschauen, um nicht mit bestimmten Menschen sprechen zu müssen – das behält man lieber für sich. Wo man einfach immer lügt: beim Abhaken von AGB. Bei unzähligen Installationen, Käufen und Updates scrollt man mit Lichtgeschwindigkeit durch ellenlange Texte, um endlich die erlösende Zustimmung geben zu können, es soll ja weitergehen! Was man dabei nicht überlegt: Man geht damit einen Vertrag ein, ungelesen.
Schon lange gibt es die Furcht vor dem Kleingedruckten, die schon so manchem Unterzeichner von Versicherungsverträgen oder Darlehen den Schlaf raubte. Während es hier aber um wichtige Entscheidungen geht, ist der Kauf einer Kinokarte im Netz, die Nutzung eines WLANs im Café oder das Installieren einer App purer Alltag. Verbraucherschützer fordern daher eine Beschränkung auf gut lesbare 200 Wörter, um Inhalte für die Nutzer transparenter zu machen. Das meiste regeln sowieso Gesetze, die auch keine Geschäftsbedingung außer Kraft setzen kann. Und obwohl es Bestimmungen gibt, dass es in AGB keine „überraschende Klauseln“ geben darf, findet man in vielen Dokumenten diskussionswürdige Inhalte.
Dass wir blind zustimmen, ist oftmals gewollt. Wie The Atlantic mal ermittelte, würden wir z.B. 76 Werktage brauchen, um alle AGB zu lesen, die ein Durchschnittsamerikaner zu sehen bekommt. 2.514 Wörter sind der Durchschnitt, doch natürlich gibt es auch prominente Ausreißer. Die Deutsche Bahn hat beeindruckende 178 Seiten, manche Romane haben weniger. Wer Paypals Bedingungen gelesen hat, verdient meinen ehrlichen Respekt für immense Hartnäckigkeit! Kann man dies überhaupt alles lesen? Anders gefragt: Wer macht sich einen lauschigen Abend im Sessel mit Tee und AGB-Lektüre? Niemand, und das ist so gewollt. Denn oftmals verbergen Firmen hier Inhalte vor dem Nutzer, denen dieser sonst kaum zustimmen würden.
Lange Züge, lange Geschäftsbedingungen - die Deutsche Bahn
Weit verbreitet sind strittige Zugriffsrechte, ganz klassisch bei Handy-Apps. Hier verschleiern viele Programme, was sie mit persönlichen Daten anstellen dürfen. Was macht z.B. ein kleines Spiel mit dem Zugriff auf den Terminkalender, die Kontakte oder die Kamera? Käme das alles im Klartext, man würde die Software gleich entsorgen. Auf der gefühlten Seite 32 in unlesbarem Deutsch versteckt, stimmt man hingegen fröhlich zu. Die Bank of America behielt es sich vor, mit dem Handy des Kunden knipsen zu dürfen oder Anrufe zu tätigen. Apple hatte in den AGB für iTunes hingegen so viele mehrdeutige Klauseln zu Nutzungsbeschränkungen der Musikdateien, dass sie vor Gericht zu mehr Transparenz verdonnert wurden. Aber es können auch Abo-Verlängerungen, das Recht auf Werbeanrufe oder versteckte Kosten drin enthalten sein. Viele davon würden keinem Rechtsstreit standhalten, hier vertrauen die Firmen jedoch auf die Scheu der Nutzer davor, wegen zumeist kleiner Summen gleich den Rechtsanwalt einzuschalten.
Es lohnt sich durchaus, einen Blick darauf zu werfen, was Leute alles unbesehen absegnen. Scherzbolde und Datenschützer starten dazu immer wieder verblüffende Experimente. WLAN in London kostete so z.B. laut der AGB den Erstgeborenen, kein Hinderungsgrund für viele, vielleicht mochten einige auch ihre Kinder nicht besonders. 22.000 Festival-Besucher stimmten zu, 41,7 Tage Toiletten zu putzen, Kaugummis von Gehwegen zu kratzen und (mein Favorit) streunende Haustiere zu umarmen. Eine Soundsoftware durfte man nur nutzen, wenn man die Versorgung des Programmierers mit Waffeln übernehmen würde. Beim Spieleproduzenten Gamestation verlor man gar seine Seele, wenn man den AGB zustimmte, natürlich nur spaßeshalber. Die Könige der AGB, die Winkelmann und Hinkeldein GbR, verlangte die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten per Duell, bei Streitwerten unter 25.000 € - immerhin mit Wasserpistolen.
Waffeln für den Programmierer
Um fair zu sein, es ist natürlich kein Stoff für einen unterhaltsamen Liebesroman, wenn man rechtliche Inhalte vermitteln muss. Gesetzliche Vorgaben (falls vorhanden) machen alles noch ein Stück schwieriger - aber muss z.B. Amazon Sätze benutzen, die über ganze zwölf Zeilen gehen? Gut, man zeigt immerhin Humor, wenn man seine Software Lumberyard für den Fall einer Zombie-Apokalypse freigibt, aber wichtiger wären wohl transparente Informationen für die Kunden. Hier sind wohl die Gesetzgeber gefragt. Es gibt bereits Vorschläge, AGB vor der Freigabe von staatlicher Stelle prüfen zu lassen oder die Verfasser zu zwingen, wichtige Inhalte wie Kosten farblich hervorzuheben. In Verbindung mit der bereits erwähnten Maximallänge käme man einem wirksamen Verbraucherschutz schon näher. Mich würde da sehr interessieren, wie Apple seine AGB für das iPhone, welche aktuell grob 14 DIN-A4-Seiten umfassen, auf 200 Wörter eindampft. Die würde ich sogar lesen!
Ob man selbst mit diesen Vorkehrungen auch die Jüngsten schützen könnte, darf durchaus bezweifelt werden. Das unter Teenies beliebte Snapchat gilt für Datenschützer als siebter Höllenkreis der AGB. Das Programm darf mit den Inhalten seiner oftmals jugendlichen Nutzer praktisch alles machen. Einsehen, löschen, personalisieren, damit werben, Rufnummern abgleichen, speichern, verändern und verteilen. Sie hätten auch „Wir dürfen ALLES!!!“, in die AGB schreiben können, das wäre ehrlicher gewesen. Als in einem großen Forum genau darüber diskutiert werden sollte, blieb der Aufschrei aus, es war ihnen schlicht egal.
Was mich interessieren würde: Hand aufs Herz, lesen Sie die AGB?
selten, sind mir zu lang und unverständlich. Nur weil ich die Software benutzen will unterschreibe ich, leider.
AGB mit 200 Wörter würde ich immer lesen. M.f.G. kessy
Freiheit ist das höchste Gut ,aber Freiheit immer nur menschlich
zu verstehen wird immer zu allerlei Irrtümer führen,Freiheit ist zu aller erst immer geistiger Natur ,das heisst das ich die Freihet besitze von niemandem belästigt zu werden und das erfordert ganz andere
Gesetze als wir sie jemals gehabt haben und das gilt auch für alle anderen ,das heisst wer übernimmt Verantwortung wenn wir nicht
alle.
Wir setzen Gesetze in die Welt die nicht mehr im geringsten unserer Wirklichkeit entsprechen ,es ist nur mehr eine hoffnungslose Suche
nach vollkommener Sicherheit die es auf diesem Planeten noch nie gegeben hat .
Also für wen nur für die die immer eines brauchen eine Beschäftigung
Ich lese die AGB immer öfter und komme dabei aus dem Kopfschütteln nicht heraus. Einmal, weil ich die Dreistigkeit der Verfasser nicht glauben kann, zweimal, weil ich ganze Passagen nicht verstehen kann. Das Lesen von AGB löst Parkinson aus. Schüttellähmung.
Lieber Herr Krumrey, lassen Sie sich einweisen in die Anstalt!
Das ist mein Ernst. Bieten Sie Ihren Text – diesen irren – den Machern von „Neues aus der Anstalt” beim ZDF an. Sie haben wahnsinnig gut recherchiert und wortreich pointiert geschlossen. Treten Sie gleich selbst als Patient vor die Kamera. Sie haben doch bestimmt einen an der Waffel oder an der Klatsche? Realitätsnähe kann Ihnen bei den geschilderten Symptomen jeder Psychiater in dieser Szene glaubwürdig bestätigen. Realsatire ist noch immer die erfolgreichste Methode, Menschen gegen den Wahnwitz der alltäglichen Depression zu therapieren. Ziehen Sie die 178 Seiten AGB der Deutschen Bahn aneinander gebunden wie eine Spielzeugeisenbahn als Rattenschwanz hinter sich her über die Bühne und zünden sie ihn am Ende an! So schnell können sich einschnürende Angelegenheiten in Rauch auflösen. Ich kann Ihnen versichern: Lampenfieber macht heiß, aber glücklich. Und nach der therapeutischen Sitzung werden Sie alle be-klatschen. - Ich habe von Herzen gelacht.
Ihr für mich wichtigster Satz: „Das meiste regeln sowieso Gesetze, die auch keine Geschäftsbedingung außer Kraft setzen kann.” Herr Krumrey, damit nehmen Sie uns viel Stress.
Denn vor dem Gesetz zweifelhafte Verpflichtungen, denen ich durch unbedachte, unverstandene oder verschleierte AGB zugestimmt habe, muss ich nicht einhalten. Vor Gericht steht der Gesetzgeber damit auf meiner Seite. Wichtig ist aber auch, dass ich mich nicht verstecken kann hinter einem Hersteller oder Vertreiber von Software oder Produkten und Dienstleistungen anderer. Wenn ich eine Software, deren illegitime Eigenschaft in den AGB zum Ausdruck kommt, selbst zu einer illegalen Handlung nutze, dann bin ich genauso dran wie die Firma, wenn man ihr den angekündigten gesetzwidrigen Gebrauch ihres Produktes nachweisen kann. Ich darf kein Brecheisen für Wohnungseinbrüche nutzen, weil der Hersteller in seinen AGB geschrieben hat, dass das möglich ist. Ich darf nicht einbrechen! Basta!
Als großer Verehrer der Anstalt freue ich mich sehr über dieses besondere Lob. :)
Ich lese mir auch meistens nur die Klausel mit den Kosten durch. Meistens lasse ich das Programm dann doch lieber.
Ich würde mir wünschen dass es Gesetze gibt, die diese Betreiber dazu zwingen, klar, kurz, verständlich und deutlich ihre AGB zu veröffentlichen. Max. 8 Zeilen oder so.
Die die zum Gericht gegangen sind, haben Erfolg gehabt, laut einer TV Sendung. Weil die Klausel nicht klar ausgeschrieben wurde und die Kosten hinter einem "*" versteckt waren.
Jain !
Ich such bei AGB' gelegendlich nach den Angaben über Kosten, Abo's , Kündigungsmöglichkeiten und evtl. Vertagsverlängerungen. Aber das andere gesumse tuh ich mir ehrlich gesagt nicht an, noch ist es dazu in einem "Juristendeutsch" geschrieben das man googeln müsste damit man diese oder jene Formulierung überhaupt versteht. Wenn so eine 200-Worte-Regelung käme wäre dies ein Segen für die Menschheit.
Das ist schon manchmal vorgekommen, bei Geldangelegenheiten z.B., meistens nicht - wen interessiert das schon.
Zum Glück musste ich für die Anmeldung hier keiner AGB zustimmen, oder etwa doch?
Ich beschäftige mich beruflich mir Fragen von Anwendern zur Software. Seit fast 30 Jahren und bisher wurde noch keine zur AGB gestellt. Zum Glück!
Immer wieder erwische ich mich, dass ich vor der Installation die AGB "fast lesbar langsam" runterscrolle und einzeln Abschnitte mir genauer ansehe.
Aber was dann, wenn einem das vorgelegte Kauderwelsch nicht behagt? Ich habe nur die Wahl entweder zustimmen oder ablehnen und dann wäre das Geld weg (so bei App für's Handy ...)
Was mich enorm ärgert, sind AGB, die in Englisch verfasst sind. Hier hoffe ich bei einer Klage Recht zu bekommen, weil die Zumutbarkeit schon am Ende der nächsten Galaxie angekommen ist.
Auch wenn zukünftig Farben mit im Spiel wären: Die AGS bleiben eine einseitige Willenserklärung und mein Mitspracherecht ist auf zwei Wörter reduziert: akzeptieren oder ablehnen. (Und das zweite Wort hat für mich jetzt schon einen magischen Wohlfühlwert)
Felix Magnus König
Wieder ein so gutes und sehr wichtiges Blog-Thema!
Ich schließe mich, beim inzwischen selber fast nicht mehr alle AGBs zu lesen, da den meisten anderen Kommentaren an.
Ergänzen möchte ich (risiko-schuldbewusst) trotzdem:
Allgemeine Geschäftsbedingungen gibt es deshalb, dass der Vertragsschluss durch ein vorformuliertes Klauselwerk standardisiert wird. Sie verändern jedoch oft gegenüber dem Gesetz (in Deutschland das BGB), die dort ausgewogene vorgesehene Risikoverteilung und Haftung zu Gunsten des Unternehmens. Die Gefahr, dass dieser Unternehmer wirtschaftlich stärker und geschäftlich erfahrener ist, und einseitige oder überraschende Regelungen gegenüber einem Verbraucher durchsetzen kann, ist dadurch möglich.
In Deutschland bzw. in der EU ist das alles noch einigermaßen gut geregelt. Aber wie steht es mit dem großen „Rest“ der Welt ? Und können alle, auch aus sprachlichen Gründen, meist blindlings Zustimmenden perfekt englisch, einschl. der juristischen Begriffe, die schon in der deutschen Muttersprache nicht so ganz einfach zu verstehen sind ?
Jedenfalls prima, dass man sich dank dieses Blogs, mit seinen schon oft erlebten AGB Nöten nicht mehr so einsam fühlt.
AGB - irgendwie sind "wir Verbraucher" auch ein Teil weit selber dran schuld.
Heute wurde ich über die AGB Änderung einer meiner "DVD-Lieferanten" informiert. Da stand in der Zusammenfassung, was sich hauptsächlich geändert hat: jeder Kunde darf nur ein Kundenkonto anlegen.
Wie clever. Da haben wohl einige Kunden mehrere Konten angelegt, um bei Rabattaktionen die auf "1 pro Kunde" begrenzt sind trotzdem mehrfach zuschlagen zu können. Und logisch: bevor Firmen sich ausnutzen lassen, passen sie die AGB an.
Natürlich gibt es auch schwarze Schafe unter Firmen, die die AGB allein durch die Möglichkeiten der AGB diese zu ihrem Nutzen auslegen und dann ihre Kunden ausnutzen.
Aber wieso muss das eigentlich so sein? Wieso muss jedes Unternehmen seine eigene AGB haben? Warum kann man nicht gesetzlich bestimmte Standardabsätze formulieren, die dann jedes Unternehmen übernehmen (aber nicht ändern) darf und so ihre AGB durch Übernahme der gewünschten / benötigten Absätze zusammenstellt. So müsste man sich jeweils jede Klausel nur ein einziges Mal durchlesen und sich merken, welchen Klauseln man jedes Mal bedingungslos zustimmen kann und bei welchen man sich dann die Nutzung doch lieber noch einmal überlegt. Und weil diese Blöcke einmal durch den Gesetzgeber formuliert wurden, gibt es auch nicht so viel Diskussionsbedarf als wenn jeder seine eigenen Sätze und Klauseln formulieren darf.
Und so kompliziert wie das klingt ist es nicht. Denn eigentlich haben wir das schon und nennt sich "Gesetz"!?
AGB´s lesen, die länger als Romane sind? Nö, aber ich suche darin nach Stichwörtern. Klappt hervorragend, und man kann die Lesezeit stark reduzieren.
Bei App´s auf meinem Smartphone oder Tablet bin ich stur. Zugriff auf´s Telefonbuch, Erlaubnis, Anrufe zu tätigen? Und tschüß, plus ganz schlechter Bewertung und Mecker. Dieses Whatsdingsda hat es dank AGB´s nicht auf mein Smartphone geschafft und ist bei mir für immer gebannt.
Ich bin für mehr Transparenz und deutlich weniger Worte in AGB´s!
Welcher normal denkende Mensch würde denn facebook oder WhatsApp (ok, ist ja eh dasselbe) nach dem Studium der AGB noch nutzen ?
Niemand. Es sei denn, er leidet unter Datenexhibitionismus.
Ich sage es mal so: Ich war jung und hatte weder viel Geld, noch einen Job - dafür aber viel Zeit und noch keine Ahnung. Damals konnte ich es mir leisten, die eine oder andere AGB zu lesen - allein schon zu "Bildungszwecken".
Heutzutage habe ich zwar Geld, einen guten Job und wesentlich mehr Ahnung als Annodazumal, doch mir fehlt die Zeit (oder besser: sie ist mir zu kostbar für andere "wichtigen" Dinge), als das ich mich hinsetze und irgendeine AGB lese.
Und wenn ich abends doch mal mit einem Buch auf der Couch liege und mein Mann mich nach dem Titel fragt, würde ich mir wahrscheinlich echt bescheuert vorkommen: Die AGB der Firmenbrüder Hastenichtgesehen und Schautehkeinerhin.
nein ich lese die Kommentare meist nicht.
Ich gehöre wohl zu den selteneren Exemplaren Mensch und schaue - misstrauisch und immer einen Heckenschützen vermutend - fast immer in die AGB. Habe ich doch schon bei der Erstellung gelegentlich mit geholfen.
AAAABER: Auch ich habe weder Nerv noch Geduld, mich allzuweit rein zu vertiefen, was meiner Meinung nach ohnehin nichts bringt, weil ich kein Jurist bin.
Also schaue ich auf versteckte Kosten, den Datenschutz (die Erklärung lese ich immer) und damit zusammen hängende Themen (App-Berechtigungen) und die Struktur (Abschnitte und deren Überschriften). Manches trifft man fast wortgleich in vielen AGB, da kann man mit visueller Erkennung von Absätzen arbeiten (keine Garantie, Fallen zu entdecken, aber ein wenig hilft es). Und: Ich schaue mir immer das Impressum an... Steht da eine natürliche Person, bin ich beim Lesen etwas großzügiger; das hängt mit meinem Grundvertrauen in Menschen zusammen... Wer seine Identität verschleiert, könnte auch bei den AGB schummeln. Im Großen und Ganzen bin ich mit dieser Strategie bislang ganz gut gefahren; kein Thema, dass mir kürzere und prägnatere AGB lieber wären... Ob 200 Worte allerdings immer ausreichen, wage ich zu beezweifeln. Ach ja... ITunes kam mir damals eben wegen der AGB nicht ins Haus... bis heute nicht, da bin ich nachtragend ^^
Meinen ehrlichen Respekt :)
Diesmal, bi-link Software für Blutdruckmeßgerät, habe ich die Bedingungen gelesen. Besonders gefiel mir folgende Zeile
"Sie sind dafür verantwortlich, dass Sie die diese Dienstleistungsbedingungen verstehen."
Wenn ich die Bedingungen also nicht verstehe, bin ich dann Verantwortungslos oder zu blöd?
Der Dienstleister muß seine Bedingungen also nicht verständlich formulieren!?
Begeisternd.
Weltklasse-Formulierung, die sollten wir in die Programmhilfen aufnehmen. :)
Ich danke für die Erinnerung, Ich habe in der Vergangenheit eigentlich immer die AGB gelesen, wurde aber in letzter Zeit etwas schlampig. Bin jetzt durch ihren Beitrag in Zukunft wieder vorsichtiger.
Sie haben ja soo recht. Aber BITTE starten Sie eine Initiative, damit hier GESTZLICH abhilfe geschaffen wird!
Ich würde mich auf jeden Fall anschließen
Einfach Klasse, lieber Sven Krumrey! Das Advokatendeutsch ist ohnehin eine Zumutung für "normale Menschen" und dann noch im Umfang einer mittleren Kurzgeschichte.
Manchmal habe ich den Eindruck, dass das bewusst gemacht wird, damit man die Fallstricke nicht bemerkt.
Nein, ich tue mir das nicht an und verbringe Stunden mit AGB-Müll. Toiletten putzen musste ich trotzdem bisher noch nicht!
Ich wünsche mir, dass ihr Beitrag die Verfasser dieser "Essays" und ihre Auftraggeber zum Nachdenken zwingt.
wsde
Gebe zu in Vergangenheit habe ich die AGB gelesen aber die in letzte zeitnngar nicht mehr.
Will mich bessern sicher nach lesen von diewem Blog
Ohne Zustimmung der fraglichen AGBs würde ich wohl keine meiner vielen Geräten nutzen. MacBook, Echo, Smartphone, etc... Kein Gerät mit Internetanschluss arbeitet ohne Akzeptanz einer mehrseitigen AGB mit zweifelhaften Inhalt. Zugehörige Software die man nutzen möchte (muss) läßt sich wie beschrieben gar nicht erst installieren.
Also ja, ich akzeptiere die AGBs (fast) ungelesen...
auch ich lese meist nur den Anfang und eigentlich nie bis zum Ende.
Eine Beschränkung der Zahl der Wörter halte ich für einen ersten Schritt.
Eine Überprüfung durch Datenschützer halte ich für sinnvoll und die zusätzliche Kennzeichnung in Farbe (zB rot) für kritische Berechtigungen und eine andere Farbe für (zusätzliche) Kosten.
Immerhin haben Sie ein wichtiges Thema angeschnitten; ich hoffe, es verhallt nicht "im Universum"
Wenn es bei manchem Leser ankommt, war es nicht vergebens. :)
Ich habe in der Vergangenheit auch so manche ABG'S einfach akzeptiert. Bin allerdings jetzt vorsichtiger geworden. Siehe
England, wo man (im Scherz) Sozialstunden leisten sollte, bzw. Latrinen putzen.
Also, in Zukunft vorsichtiger sein!
Ich gebe zu ich mach das auch nicht immer aber der Beitrag hat mich erinnert es wieder zu tun.
Ich habe auch schon manches Mal aufgegeben oder so grob überflogen, dass ich Details bestimmt übersehen habe, gebe ich offen zu. :)