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Digitaler Nachlass und was man darüber wissen sollte

Es gibt Themen, über die man nicht gerne redet. Tod und Erbe gehören sicherlich dazu. Mit dem Internet, und den zahlreichen Möglichkeiten, dort Waren und Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, ist das Erben etwas komplizierter geworden. Wer hat Anrecht darauf, ein Facebook-Profil zu übernehmen? Was passiert mit erworbenen Filmen und E-Books, wenn der Käufer nicht mehr unter uns weilt? Dürfen die Accounts von den Betreibern einfach gelöscht werden? Es sind hier viele Fragen zu klären, und PayPal, Microsoft, Apple, Amazon und viele andere sind kaum oder gar nicht hilfreich dabei.

In Zukunft wird das Testament wohl umfassender

Jede Minute sterben mehrere der 1,9 Milliarden aktiven Facebook-Nutzer. Für Familie und Freunde sind die betroffenen Nutzerprofile Orte der Erinnerung, aber auch Teil des Erbes – wenn dies vom Verstorbenen entsprechend geregelt wurde. Manchmal schmerzt die Erinnerung zu sehr und die Angehörigen wünschen die Löschung des Kontos – was schwierig werden kann! Wissenschaftler untersuchten kürzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der sozialen Netzwerke, aber auch die von Amazon, Sony oder Apple. Die Vererbbarkeit digitaler Werte ist dort kaum geregelt, man verlässt sich hier rein auf die Nutzer und lässt die Gerichte Details klären.

Der Umgang mit Profilen, E-Mail-Konten und sonstigen Daten hängt natürlich auch stark von den Hinterbliebenen ab. Besonders bei Twitter, Instagram und Facebook erfährt man viel über das Leben der Verschiedenen, kann in Erinnerungen schwelgen und ihrer gedenken. Ich weiß von zahlreichen Facebook-Profilen, wo Menschen besonders zum Todestag ihren Gefühlen Ausdruck verleihen und gemeinsam trauern. Manche Accounts sind auch von historischem Wert, so z.B. dasFacebook-Profil vom 2018 verstorbenen US-Politiker John McCain, den viele Anhänger und auch Wissenschaftler regelmäßig aufsuchen. Facebook hat deshalb schon 2009 einen sogenannten Erinnerungsmodus eingerichtet, um die Profile vor der Löschung zu bewahren. Angehörige können sich melden und einen Totenschein oder publizierten Nachruf einreichen. Danach wird das Profil als sog. "Memorial Account" (Erinnerungskonto) weiter geführt. Von dort aus kann dann nichts mehr gepostet werden, Familie und Freunde können aber weiter ihre Gedanken dort verewigen.

Bei Twitter stand man vor einem ähnlichen Problem, war aber weniger schlau. Dort wollte man alle Accounts löschen, die 6 Monate oder länger inaktiv waren. Wer das Konto behalten wollte, sollte sich einloggen und bitte eine Nachricht posten. Das trat jedoch einen Sturm der Entrüstung los, denn auch hier waren wertvolle Erinnerungen bedroht. Videos, launige Anmerkungen, Berichte aus Alltag und Urlaub, alles wäre futsch gewesen. Angehörige hatten oft keine Passwörter, zierten sich, für einen Toten zu posten, oder konnten die Identität des Verstorbenen nicht nachweisen. Da bei Twitter traditionell viel unter Pseudonym gepostet wird, konnten Freunde und Verwandte meist keine Verbindung belegen. Wer als Fred Feuerstein postet, kann aber dennoch Freunde und Familie haben! Als das Problem an die Presse drang, und herzzerreißende Geschichten über Menschen publiziert wurden, deren Orte der Erinnerung hier bedroht waren, sagte Twitter das Projekt kurzerhand ab. Man arbeitet nun an einer ähnlichen Lösung wie Facebook und lässt inaktive Profile unangetastet. Das man erst nach 13 Jahren überhaupt in diese Richtung denkt, mag erstaunen.

Neben den Banken bieten inzwischen auch viele andere Finanzdienstleister und Versicherungen Online-Portale an, die eine Übersicht der Konten, bestehenden Versicherungen und Dienstleistungen aufführen. Hier geht es dann nicht um Erinnerungen, sondern um bares Geld. Daher empfehlen Experten schon heute ein erweitertes Testament. Dazu muss man sich erst mal einen Überblick verschaffen, welche digitalen Daten es überhaupt gibt. Ich habe das mal gemacht und war überrascht! Diverse Versicherungen kommunizieren mit mir am liebsten online, Banken, E-Mail-Konten, E-Mail-Adressen, Social Media-Seiten, Foto- und Musik-Foren, Streaming-Dienste, Online-Anbieter jeglicher Couleur, etc. füllten Zeile um Zeile. Es kam eine satte Liste zusammen, die meine Aktivitäten im Internet ziemlich genau umreißt. Ob das alles erinnerungswürdig ist – nein, natürlich nicht. Aber es nimmt den Angehörigen eine Menge Sucharbeit ab und lässt sie selbst entscheiden, wie sie damit umgehen wollen. In schweren Stunden sicher eine kleine Erleichterung.

Genau hier enden viele Versuche, einen Account zu öffnen Genau hier enden viele Versuche, einen Account zu öffnen

Wenn man aktiven Zugriff auf ein Social Media-Konto haben will, wie es z.B. die Mutter einer vermeintlichen Selbstmörderin vor Gericht einklagen wollte, wird es schwierig. Denn die Nutzungsbedingungen, z.B. von Facebook, enthalten üblicherweise einen Absatz, dass die interne Kommunikation, z.B. Chats, nicht von Dritten eingesehen werden könne. Das mag bei Facebooks Einstellung zur Privatsphäre zum Schmunzeln anregen, doch die Mutter hatte so das Nachsehen. Gerichte haben die Sachlage so interpretiert, dass im Todesfall die Umwandlung in einen Erinnerungs-Account rechtens sei, nicht aber die Einsicht in frühere, private Unterhaltungen. Dies sei nur gestattet, wenn dies eindeutig im Testament geregelt sei. Sicher schmerzhaft für die Mutter, aber im Sinne des Datenschutzes für frühere Chat-Partner der Verstorbenen.

Es sollte dann im Testament auch daran gedacht werden, diese digitalen Werte zu nennen und sie möglichst jemandem zu vermachen, der auch die Bedeutung und technischen Zusammenhänge versteht. Es gab immer wieder Fälle, wo jemand gänzlich Technikfremdes damit konfrontiert wurde und einfach gar nichts machte, keinen Sinn darin erkannte oder alles löschen ließ – zum Schrecken der Freunde und Verwandten. Es wurden satte PayPal-Konten ignoriert, Accounts mit hohem Wert bei Steam oder beträchtliche Werbeeinnahme von YouTube oder Instagram nicht ausgezahlt, aus reiner Unwissenheit und Überforderung. Das sollte tunlichst vermieden werden: Profis deponieren gleich einen USB-Stick mit allen relevanten Daten bei einem Anwalt oder Notar. Vielleicht ist hier der internetbegeisterte Enkel als Erbe doch die bessere Wahl?

Grundsätzlich werden alle Rechte und Pflichten eines Verstorbenen auf die Erben übertragen. Dies umfasst sämtliche Produkte, bei denen dies im Endbenutzer-Lizenzvertrag nicht anders geregelt wurde, wie es z.B. besonders im Streaming- und Flatrate-Bereich häufig der Fall ist. Eine lebenslange Nutzungsdauer endet naturgemäß mit dem Tode, logisch. Viele Nutzer wissen aber gar nicht, dass sie zum Beispiel ihre E-Books zwar gekauft, aber damit „nur“ eine lebenslange Lizenz erworben haben. Mit dem Ableben erlischt diese Lizenz, und wer Omas Lieblingsbücher im Andenken an sie lesen möchte, muss die Titel dann erneut kaufen. Doch wer beschäftigt sich schon zu Lebzeiten damit? Ich bin ja auch nicht mehr taufrisch, dennoch hatte ich mir über diese Problematik bisher nie Gedanken gemacht. Lizenzen von Ashampoo-Produkten können übrigens ganz normal vererbt werden, wie mir unser Syndikusrechtsanwalt gerade bestätigte. Das wusste ich auch noch nicht.

Was mich interessieren würde: Haben Sie für ihren digitalen Nachlass gesorgt oder je darüber nachgedacht?

12 Kommentare
  • M

    Hallo Sven.

    Zu der Mutter vs. Facebook, gab es da nicht noch eine Entscheidung vom BGH und die Mutter hat am Ende gewonnen? Ist ein kompliziertes Thema, und wenn gerade Facebook von Datenschutz spricht ist das natürlich ein bisschen zynisch, aber da würde ich Herrn Zuckerberg in diesem Fall mal ausnahmsweise Recht geben.

    Und generell zum Thema digitales Erbe, vollkommen richtig, sich überhaupt erst einmal einen Überblick über alle vorhandenen Konten zu verschaffen ist schon eine Menge Arbeit. Und wenn man dann einen Überblick hat, kommt das Problem der Aktualisierung, was tun wenn sich Passwörter regelmässig ändern, neue Konten hinzukommen? Will man wirklich jedes mal einen Aktenordner oder USB-Stick aus dem Safe holen? Es gibt schon Bestattungsunternehmen die bieten Vorsorgepakete an, aber bald gibt es (Sorry für die Schleichwerbung) auch eine app dafür, ich arbeite für ein junges Unternehmen das genau diese Probleme mit einer einfachen und benutzerfreundlichen Web-App lösen möchte, wir gehen bald online mit unserem Service, wer mag kann jetzt schon mal auf unserer Webseite vorbeischauen und sich informieren wie das ganze funktioniert, ganz wichtig: es werden KEINE Passwörter hinterlegt: https://memoresa.de/de

    :)

    Moin! Normalerweise wird hier jede Werbung (ob schleichend oder nicht) eliminiert, da es aber in dieser Richtung wirklich noch nichts Dolles gibt, lasse ich das mal drin. Versaut es nicht. :)

  • K

    Auf Anraten unseres bei der Erstellung unseres Testamentes behilflichen RAes wurde für den Erbfall u.a. ausdrücklich klar gestellt, "dass der Erbe in sämtliche Online-Rechtsbeziehungen des Erblassers, insbesondere mit E-Mail-Anbietern, Anbietern sozialer Netzwerke und Web-Hosts, eintritt und damit Anspruch auf alle lokale und im Internet gespeicherten, geschäftlichen wie privaten Daten des Erblassers hat."

    Die weitergehenden Einzelheiten sind/wurden in den "General- und Vorsorgevollmachten" vom Vollmachtgeber in den zwingend vom Notar angefertigten Dokumenten detailliert festgehalten.

    Sicherlich fällt es zunächst nicht leicht, sich mit seinem Ableben zu befassen, aber ich kann feststellen: Je intensiver man sich mit dieser Materie befasst, um so leichter fällt es. Irgendwann kommt es einem so vor, als wenn man über eine andere Person nachdenkt und am Ende ist man beruhigt, diese Dinge (Testament/Vorsorgevollmacht/Patientverfügung) geregelt zu haben. Die Hilfe eines für das Erbrecht spezialisierten RA in Anspruch zu nehmen, ist ratsam - auch wenn es nicht kostenlos ist.

    Klingt gut! Und ja, ich würde auch den Rat eines Anwalts (dem das Thema nicht fremd ist) einholen, speziell bei größeren Werten.

  • r

    Also, sicher kann man sich Gedanken über so was machen.

    Aber.... wer immer mal meinen Kindl an sich nimmt (und die dafür benötigte Sprache beherrscht da die Bücher nicht in deutsch sind) wenn ich die Radieschen von unten betrachte muß ja amazon nicht unbedingt davon erzählen. Und paypal wird auch nie erfahren wenn sich irgendwann vielleicht mal mein Enkel bei mir einloggt. Merkt z.B. gmail oder sonstige Anbieter wenn sich jemand anderes einloggt und einen account löscht? Nein.

    Ansonsten... sicher, was super privat ist sollte vielleicht schon geordnet werden.... obwohl ja sonst sehr leichtfertig damit umgegangen wird, egal ob mit FB, smartphone, cloud Diensten und dergleichen.

    Und.. was ist mit altmodischen Aktenordnern in denen Schriftverkehr, Kontoauszüge, Rechnungen und was auch immer abgeheftet sind? Das kann auch in falsche Hände geraten. Man muß sich also darauf verlassen daß es jemand durch einen Shredder jagt. Man weiß aber nicht ob es auch jemand tut oder das Ding einfach so ins Altpapier wirft.

    Bei Festplatten reicht es übrigens einen großen Nagel einzuschlagen. Damit ist die Platte physisch zerstört und läßt sich nicht mehr lesen und auch nicht reparieren (mache ich mit alten Platten schon immer). Woher weiß man aber daß es jemand wirklich tut?

    Ansonsten kann man es auch in Anlehnung an Konrad Adenauer halten.. was kümmert es mich wenn ich tot bin? Nichts.

    Was macht das denn wenn email accounts irgendwann überlaufen weil keine mehr abgeholt/gelöscht werden? Was macht es denn wenn ein amazon account nicht mehr genutzt wird? Nichts.

    Wenn natürlich andere Personen betroffen sein können wie Familie oder Freunde, dann sollte man sicher rechtzeitig, also sofort, aufhören mit FB u.ä. und seine Konten löschen, dann muß man sich nicht drauf verlassen daß es am Tag X andere tun. Wobei bei FB sowieso nichts wirklich gelöscht wird.

    Man kann ganz einfach einer Person seines Vertrauens (vllt. die die Patientenverfügung und/oder Vorsorgevollmacht hat) die Zugangsdaten zu den genutzten online Diensten hinterlassen die sich dann einloggt und die Konten löscht. Noch lebende Menschen löschen ja auch durchaus ihre Konten. Warum muß man Anbietern denn bitte sagen wenn es sich um einen Todesfall handelt? Lediglich zum Auflösen eines Bankkontos muß es den "richtigen" Weg gehen mit Urkunde.

    Vorsorge ist sicher wichtig. Aber man kann auch Hysterie verbreiten. Nach dem Motto warum einfach wenn auch kompliziert geht.

  • R

    Hallo Sven, dachte gar nicht, dass man mich noch mit dem Thema "Nachlass" überraschen kann.... Ist aber doch gelungen ;-/

    Danke und gern Weitere! Gruß vom Rande Berlins

  • m

    Hallo Sven,

    ich bin 31 Jahre alt und habe mir bis dato keine Gedanken dazu gemacht. Ich versuche allerdings meine Daten und Anmeldungen (zumindest alles was man einsehen kann) im Internet gering zu halten. Ohne fb, twitter und co hat man noch Zeit für andere wichtigere Dinge und muss sich entsprechend keine Gedanken machen, was nach seinem Ableben damit passiert. Für sonstige Konten/ Anmeldungen habe ich schon vor Längerem angefangen Passwörter auf einem Zettel aufzuschreiben. Da kommt Einiges zusammen mit amazon, ebay, paypal, etcetc.

    Außerdem ist das Passwort für meine Mailadresse und zu meinem Handy ist meiner Frau bekannt, damit kommt man ggf. auch an fast alles andere ran, auch ohne Passwörter notfalls..

  • F

    Danke für Ihren Artikel. Das ist wirklich eine Aufabe, die man nicht früh genug angehen kann. Ich bin Jahrgang 39 und habe seit langem versucht, alle Informationen meinen Erben schriftlich zu hinterlassen. Man glaubt ja gar nicht, was dabei zusammen kommt. Man muß dabei auch berücksichtigen, ob die Erben mit dem technischen Teil (Computer, Internet etc.) vertraut sind. Aber diese "Vorsichtsmaßnahmen" schulde ich wohl meiner 40jährigen EDV-Tätigkeit.

    Danke für den Hinweis bezüglich der Ashampoo-Lizenzen. Das war mir auch neu.

    Der Punkt mit den Ashampoo-Lizenzen war uns allen neu, wenn man von unserem Firmenanwalt mal absieht. :) Man denkt einfach nicht groß darüber nach.

  • J

    hallo und danke für diesen artikel!

    ich hab mich bis heute noch nicht damit auseinander gesetzt und bin deshalb froh für diesen anstoß.

    Immer gerne! Das ging mir nicht anders und ich weiß auch, dass dieses Thema a) nicht besonders angenehm und b) eher ungewöhnlich für den Blog ist. Aber man muss auch mal etwas wagen. :)

  • W

    In der Tat, das ist ein ungeliebtes aber wichtiges Thema.

    Persönlich habe ich mich zwar nie bei „Herrn Zuckerberg“ angemeldet, auch kein Twitter nutzend, obwohl das ja alles Welt-Standard ist. Aber natürlich habe auch ich ein Konto (bei Google) mit unzähligen Emails – z.T. sehr privaten. Also nur ein einziges Passwort und meine email-Adresse für die das auflösende Konto für die Eben.

    Aber neben dem allgemein großen Online Vermächtnis, gibt es ja meist auch noch das persönlich „Lokale“ als Nachlass auf Festplatten, USB-Sticks usw. - welches von Erben fachkundig zerstört werden sollte, statt dann nur zum Recyclinghof zu bringen (am besten nach mehrfach Löschen noch physikalisch mit Hammer drauf).

    Ich selber hab da über so etliche Jahre ganz viele Postbriefe und anderes eingescanntes Private abgespeichert.

    Auch das lokale kann wohl ein Daten-Problem werden wenn man es so lange wie möglich selber noch nutzen möchte.

    Denn das „Dumme“ an der Sache ist ja: Keiner weiß den Tag oder die Stunde wann es ihn - mitunter oft sehr plötzlich - erwischt...

    Es gibt in der Tat noch die ganzen Datenträger vor Ort. Ich achte nur immer darauf, dass die Themen der Blogs halbwegs übersichtlich bleiben. Sonst verfasse ich vier Seiten, mein Übersetzer droht mit Selbstverbrennung und meine Leser hören nach der Hälfte auf. :)

  • E

    Nein, darüber habe ich mit meinen 68 Jahren noch nicht nachgedacht. Könnte man mal machen, denn ich glaube ein berechtigtes Interesse an einer kompletten Löschung aller meiner Daten aus dem Netz zu haben. Die Sache mit den e-books habe ich schon gewußt. Schaun wir mal.

  • W

    Ich werde mir diesen Bericht am kommenden Wochenende genau durchlesen und danach handeln. Ich habe mir darüber schon Gedanken gemacht, was zu tun ist wenn... ?

  • I

    Hallo Sven,

    ja klar haben wir darüber nachgedacht.

    Unser seit vielen Jahren gepflegter Stand ist aktuell folgender:

    Es gibt einen Ordner (richtig "oldschool"), in dem ALLE Zugangsdaten alphabetisch abgeheftet sind. Dieser steht in einem Tresor mit Zahlenschloss. Die Kombination ist auch außer Haus hinterlegt.

    Seit neuestem verwenden wir den Sticky-Passwort - Manager, dessen Zugang wie oben abgelegt ist.

    Somit kann relativ einfach von einem Befugten auf alle Accounts zugegriffen werden. Da wir so gut wie nicht in den "sozialen Medien" unterwegs sind, dürften da auch keine Rechte Außenstehender betroffen sein.

    Zu den eBooks ist mir nur folgendes bekannt:

    Diese werden als lokale Kopie auch auf dem Endgerät gespeichert, da man sie sonst ja gar nicht "offline" lesen könnte.

    Allerdings ist uns bekannt, dass sich die jüngere Generation, die es ja noch viel mehr betrifft, dazu in ihrer Naivität kaum Gedanken macht.

    Das läuft genauso ab wie Sicherungen von Laptops ("wieso?") oder Smartphones ("hab ich alles online").

    Da ist noch einiges bewusster zu machen!

    Danke übrigens für die Info bezüglich der Ashampoo-Lizenzen, gut zu wissen

  • J

    Die Softwarelizenzen sind auf meinem Computer gespeichert und natürlich extern gesichert. Bei den eBooks bin ich mir jetzt nicht sicher, ob da nicht lokale Kopien angelegt wurden und diese vor Missbrauch geschützt sind, da muss ich gleich noch mal nachsehen :-)

    Für alles Andere gibt es den Passwortmanager. Der hat das gleiche Zugangspasswort wie der PC und das PW ist gut verwahrt. Ich denke, ich habe alles getan, was sinnvoll ist und prinzipiell ist das dann ja auch nicht mehr mein Problem...

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